Modalitäten

Zahlungsmodalitäten:

Der Lehrgangsbeitrag in der Höhe von € 2.715,- inkl. MwSt. ist in fünf Teilbeträgen zu je € 543,- inkl. MwSt. unter der Bankverbindung IBAN: AT87 2011 1282 5185 6400, SWIFT-Code: GIBAATWW (Konto-Nr. 28251856400, ERSTE Bank, BLZ 20111) an die pharma-education Training & Consulting GmbH zu überweisen: 
Teil eins bei Anmeldung, Teil zwei zu Lehrgangsbeginn, Teil drei, vier und fünf in den Folgemonaten. Der Lehrgang muss vor dessen Ende abbezahlt sein. Eine Einmalzahlung in der Höhe von € 2.715,- inkl. MwSt. vor Lehrgangsbeginn ist ebenfalls möglich.

Frühbucheraktion!

Bei einer Anmeldung bis ein Monat vor Lehrgangsbeginn erhalten Sie einen Frühbucherbonus in der Höhe von € 120,-. Bei Inanspruchnahme der Frühbucheraktion verringern sich die oben genannten Teilbeträge sinngemäß auf jeweils 519,-.

Zusatzleistungen:

Durch Absolvierung des Lehrgangs erhalten Sie Berechtigung zum Antritt bei der durch die TÜV NORD Austria GmbH zertifizierten Prüfung zum Medizinprodukteberater. Es gelten die Richtlinien zur Medizinprodukteberaterprüfung der pharma-education Training & Consulting GmbH.

Quereinstieg:

Bei Einstieg in einen laufenden Lehrgang geben Sie bitte das Datum Ihres Quereinstiegs im Infofeld im nächsten Anmeldeschritt an. 

Allgemeines:

Die Anmeldung zur staatlichen Pharmareferentenprüfung sowie der Bezug der Skripten erfolgt über die Pharmig (Verband der pharmazeutischen Industrie Österreichs) und ist selbstständig, auf eigene Kosten, durchzuführen. Die für die Zulassung erforderliche Berechtigung entweder zum Besuch einer österreichischen Universität als ordentlicher Hörer oder zur Ausübung eines Berufes im gehobenen Gesundheitsdienst ist zu erfüllen.

Durch Absolvierung des Lehrgangs erhalten Sie zudem die Berechtigung zum Antritt bei der durch die TÜV NORD Austria GmbH zertifizierten Prüfung zum Medizinprodukteberater. Es gelten die Richtlinien zur Medizinprodukteberaterprüfung der pharma-education Training & Consulting GmbH. Die Zertifizierungsgebühr beläuft sich auf € 270,-. Eine Rezertifizierung hat jeweils innerhalb eines zweijährigen Intervalles zu erfolgen.